Bericht: Innenministerium hat Bedenken bei Cannabis-Legalisierung

Bundesinnenministerium (Archiv), via

Berlin () – Beim geplanten neuen Gesetz zur Cannabis-Legalisierung der Bundesregierung gibt es offenbar auch Bedenken des Bundesinnenministeriums von Nancy Faeser (SPD). Das berichtet die “taz” unter Berufung auf ein Gutachten des Ministeriums.

Darin heißt es, dass das Gesetz “in vielen Punkten unscharf” bleibe. So seien durch die Legalisierung für die Polizei und Ordnungsbehörden “zusätzliche Aufgaben und Aufwendungen” für Kontrollen von Konsumverboten, von Anbauvereinen oder im Verkehr zu erwarten. Klar sei auch, dass die Regelungen “in den Landesverordnungen konkretisiert werden müssen”, zitiert die “taz” weiter aus dem Papier.

Dies werde noch “umfangreiche Abstimmungsverfahren zwischen den Ländern erfordern”, um sicherzustellen, dass möglichst überall einheitliche Regeln gelten würden. Zudem heißt es in dem Bericht: “Klargestellt wird, dass auch in Bezug auf cannabisbezogene Delikte weiterhin eine konsequente Bekämpfung der organisierten Kriminalität gewährleistet sein muss.”

Eigentlich sollte der Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung bereits im Dezember im Bundestag beschlossen worden sein. Nach Kritik von SPD-Innenpolitikern wurde die Abstimmung aber verschoben, ein neuer Termin steht derzeit noch aus. Mit dem von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erarbeiteten Gesetz soll Cannabisanbau zunächst zu Hause und in Anbauclubs erlaubt werden, später auch in Modellprojekten in lizenzierten Geschäften. Das Gesetz soll eigentlich zum 1. April in Kraft treten.

Im Dezember hatte sich auch die Innenministerkonferenz (IMK) geschlossen gegen das Cannabis-Gesetz ausgesprochen, inklusive SPD-Innenministern. Man spreche sich “deutlich gegen dieses Vorhaben aus”, heißt es in einem damaligen Beschluss. Dieses habe “gravierende negative Auswirkungen” auf die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, auf den – und Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz. Auch bedeute das Projekt “hohe Aufwände für die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden”, so die IMK.

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